1. Buchung
Die Buchung kann auf elektronischem
Weg (E-Mail, Internet) sowie telefonisch
vorgenommen werden. Nutzen Sie bitte dazu
unser Buchungsformular oder rufen Sie
uns an. Unser Büro ist werktags in
der Zeit von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr besetzt.
Die Reservierungshotline lautet: 0049 172 380 83 82.
Die Buchung erfolgt durch Sie auch für
alle in der Anmeldung mit aufgeführten
Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung
Sie jeweils dann wie für Ihre eigenen
Verpflichtungen einstehen. Der Vertrag
kommt mit Zugang unserer Vertragsbestätigung
zustande. Diese Bedarf keiner bestimmten
Form.
2. Bezahlung
Bei Vertragsschluss ist
grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe
von 30 % des Preises für die Stadtführung
fällig. Die Anzahlung wird auf den
Preis angerechnet. Den Restpreis zahlen
Sie bitte zu Beginn der Stadtführung
an die Stadtführerin oder an die
Agentur. Ihre Zahlungen können wir
folgt abgewickelt werden:
a) Kreditkarte
Der Anzahlungsbetrag
in Höhe von 30 % wird nach Vertragsabschluss
von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Voraussetzung
dafür ist, dass Sie uns bei der Buchung
alle Kreditkartendaten telefonisch mitteilen.
b) Überweisung
Die Anzahlung muss unter
Angabe der Tour und der Nummer der Buchungsbestätigung
auf unser Bankkonto überwiesen werden.
Bitte überweisen Sie so, dass die
Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum
eingeht.
Bei kurzfristigen Buchungen
und speziellen Leistungen, bei denen vorstehend
aufgeführte Fristen nicht eingehalten
werden können, ist eine Zahlung nur
mit Kreditkarte möglich. Für
nähere Informationen steht unser
Servicecenter unter: 0049 172 380 83 82 werktags von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr
zur Verfügung.
Leisten Sie die Anzahlung
und/oder die Restzahlung nicht entsprechend
der vereinbarten Zahlungsfälligkeiten,
so sind wir berechtigt, von diesem Vertrag
zurück zu treten und Sie mit den
Rücktrittskosten zu belasten.
3. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen
einzelner Leistungen von dem vereinbarten
Inhalt der Stadtführung (z. B. Beginnänderungen,
Änderung des Programmablaufs), die
nach Vertragsabschluss notwendig werden,
sind gestattet, soweit die Änderungen
den Gesamtzuschnitt der gebuchten Stadtführung
nicht beeinträchtigt.
4. Rücktritt des Kunden,
Umbuchung
Sie können jederzeit
vor Beginn der Stadtführung von der
gebuchten Tour zurück treten. Der
Rücktritt ist uns gegenüber
zu erklären. Es wird empfohlen, den
Rücktritt schriftlich zu erklären.
Treten Sie von dem Vertrag zurück
oder erscheinen Sie nicht zu der Stadtführung,
so verlieren wir den Anspruch auf den
vereinbarten Preis der Stadtführung.
Stattdessen können wir eine angemessene
Entschädigung für die bis zum
Rücktritt getroffenen Vorkehrungen
und unsere Aufwendungen verlangen. Unser
Ersatzanschluss ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen
pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches
entnehmen Sie bitte diesen Geschäftsbedingungen.
Wir behalten uns vor, höhere, konkrete
Entschädigung zu fordern, soweit
wir nachweisen können, dass uns wesentlich
höhere Aufwendungen als die jeweils
anwendbare Pauschale entstanden sind.
In diesem Fall sind wir verpflichtet,
diese konkret zu beziffern und zu belegen.
Sollte auf Ihren Wunsch
nach der Buchung der Stadtführung
Änderungen hinsichtlich des Termins,
der Tour, des Ortes vorgenommen werden,
entstehen keine Kosten.
Wir können vom Vertrag
zurück treten oder nach Beginn der
Stadtführung ohne Einhaltung einer
Frist kündigen, wenn der Teilnehmer
die Durchführung der Stadtführung
nachhaltig stört oder wenn er sich
in einem solchen Maß vertragswidrig
verhält, dass die sofortige Aufhebung
des Vertrages gerechtfertigt ist.
Kündigen wir, so behalten
wir den Anspruch auf den Preis der Stadtführung;
wir müssen uns jedoch den Wert der
ersparten Aufwendungen anrechnen lassen.
5. Rücktrittspauschale
Die Höhe der Rücktrittspauschale
beträgt 30 % des Vertragspreises.
6. Dienstleistungen von
Caprice Escort
Beinhaltet die Stadtführung
Dienstleistungen der Escortagentur Caprice
Escort, gelten für die Erbringung
dieser Dienstleistung die AGB's
von Caprice Escort.
7. Haftungsausschluss für
Fremdleistungen
Wir haften nicht für
Leistungsstörungen im Zusammenhang
mit Leistungen, die als Fremdleistung
lediglich vermittelt werden. Z. B. Clubbesuche,
Kinobesuche, Ausstellungen oder Beförderungsleistungen
von und zum Ausgangs- und Zielort. Diese
Fremdleistungen sind so eindeutig gekennzeichnet,
dass sie erkennbar nicht Bestandteil unserer
Leistungen sind. Wir haften jedoch für
Leistungen, wenn und insoweit für
einen Ihnen entstandenen Schaden die Verletzung
von Hinweis oder Organisationspflichten
durch uns ursächlich geworden ist.
8. Gerichtsstand
Der Kunde kann den Veranstalter
der Stadtführung nur an dessen Sitz
(Berlin) verklagen. Für unsere Klagen
gegen den Kunden ist der Wohnsitz des
Kunden maßgeblich.
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